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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05 (https://dejure.org/2005,4079)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 C 10065/05 (https://dejure.org/2005,4079)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 1 C 10065/05 (https://dejure.org/2005,4079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Darstellung einer Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan; Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Flächennutzungsplan; Anforderungen an einen ordnungsgemäß erlassenen Flächennutzungsplan; Notwendigkeit eines ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Abstrakte Normenkontrolle von Flächennutzungsplänen/Planungsermessen bei großflächigem Nutzungsausschluss.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplanrecht - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; Windenergieanlagen; Rechtsnormqualität; Rechtsvorschrift; Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Planungskonzept; Verhinderungsplanung; Ausschlussflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 1442
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
    Dabei ist die Interessenlage ähnlich wie bei Raumordnungsplänen, sodass es geboten erscheint, auch entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan Rechtsnormqualität zuzuerkennen, da diese Darstellungen verbindliche Vorgaben darstellen, denen bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2002 (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ) unmittelbare Außenwirkungen zuerkannt hat.

    Bei dieser Bewertung ist zunächst von den Grundsätzen auszugehen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - (BVerwGE 117, 287 ) entwickelt hat.

    Zwar sind der Umstand, dass sich die Verbandsgemeinde auf die Ausweisung einer einzigen Konzentrationszone beschränkt hat, und die Größenangaben - isoliert betrachtet - keine Indizien für einen fehlerhaften Gebrauch der Planungsermächtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO.).

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
    Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit in seinem Beschluss vom 20. Juli 1990 (ZfBR 1990, 296 ) ausgeführt, dass es sich bei einem Flächennutzungsplan um keine Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO handele, weil er weder einen förmlichen Normencharakter aufweise noch materiell-rechtlich als Rechtsnorm angesehen werden könne.

    Diese Rechtsauffassung hatte das Bundesverwaltungsgericht damals damit begründet, dass es sich bei dem Flächennutzungsplan um keine (abstrakt-generelle) Regelung mit Anspruch auf Verbindlichkeit handele, sondern nur um einen "vorbereitenden" Bauleitplan, dessen Darstellungen aber keine rechtlichen Wirkungen entfalteten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990, aaO.).

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
    In einer späteren Entscheidung hat dann das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 20. November 2003, ZfBR 2004, 272) diese Rechtsauffassung vertieft und ausgeführt, dass die Festlegung von Zielen der Raumordnung im Regionalplan den Charakter einer Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO habe.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
    Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 -, NVwZ 2005, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
    In der Folgezeit hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. März 2002 (NVwZ 2002, 869) anerkannt, dass Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Raumordnungsplan Rechtsnormqualität aufweisen können und damit die Statthaftigkeit einer Normenkontrolle gegeben sei, wenn es sich bei diesen Zielen um verbindliche Vorgaben mit Außenwirkung handele.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
    Bereits die vorstehend zitierte Begründung im Erläuterungsbericht zeigt, dass für den Ausschluss dieser Fläche kein städtebaulich nachvollziehbares Konzept vorliegt, das auf entsprechend gewichtigen öffentlichen Belangen beruht (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 2003 - 1 A 11406/01.OVG - NuR 2003, 558).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00 -, ZNER 2002, 127, 131; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

    An dieser fehlenden Rechtsnormqualität des Flächennutzungsplans hat sich im Grundsatz auch nichts durch die Urteile des Senats vom 8. Dezember 2005 (NVwZ 2006, 1442 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2007 (NVwZ 2007, 1081 f.) geändert.

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn das Bundesverwaltungsgericht - wie noch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 2005 (a.a.O.) - den Flächennutzungsplan in Bezug auf die Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergie als Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO angesehen hätte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 8 A 2677/06

    Entfall der Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife bei

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00 -, ZNER 2002, 127, 131; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Bereich Andernach unwirksam

    Während der Senat bislang der Auffassung war, dass die Darstellung einer Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB den Charakter einer Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, NVwZ 2006, S. 1442; Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -), unterliegen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts derartige Darstellungen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle (Urteil vom 26. April 2007, BVerwGE 128, 382; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -).

    Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die privilegierten Nutzungen in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, S. 211 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, a.a.O. und Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans - und damit auch verbunden die konkrete Ausweisung einer Konzentrationszone - nicht erforderlich, wenn sich die Planung als reine Verhinderungsplanung darstellt (s. BVerwG a.a.O.; Urteil vom 17.12.2002, BVerwGE 117, 287; Beschluss vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 27.01.1999, 4 B 129.98; OVG RP, Urteil vom 08.12.2005, 1 C 10065/05).

    Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die privilegierten Nutzungen in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.2004, NVwZ 2005, S. 211; OVG RP, Urteil vom 08.12.2005, 1 C 10065/05; Urteil vom 18.01.2007, 1 C 10350/06 jeweils bei ESOVGRP).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Ausweisung eines Sonderbaugebietes für Windkraft in einem Flächennutzungsplan durch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB über die in Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 getroffenen Regelung hinaus bauplanerische Bedeutung zukommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, NVwZ 2003, 733 ff.; Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 - zit. nach juris, Rn 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05, zit. nach juris), so erscheint es doch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass veränderte Umstände - wie eine hinreichend konkretisierte abweichende Regionalplanung - bereits vor der wirksamen Abänderung eines bestehenden Flächennutzungsplans Anlass zu einer abweichenden Beurteilung von für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens maßgeblichen Voraussetzungen geben können.
  • VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

    Dabei kann zunächst offen bleiben, ob bei der Festlegung von Ausschlusskriterien bauordnungsrechtliche Aspekte bereits deshalb außer Betracht zu bleiben haben, weil die mit den positiven Vorrangflächenausweisungen verbundene Ausschlusswirkung in der Regel durch städtebauliche bzw. raumplanerische Gründe legitimiert sein muss (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.12.2005 - 1 C 10065/05 - in Juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Der Senat vermag sich jedenfalls in dem zur Entscheidung stehenden Eilverfahren gleichwohl nicht der - soweit ersichtlich - bisher einzigen obergerichtlichen Entscheidung (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.12.2005 - 1 C 1065/05 -, NVwZ 2006, 1442 ff.) und den gleichlautenden Stimmen in der Literatur (z.B.: Gerhardt/ Bier, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner , VwGO, Loseblattsammlung, Stand: April 2006, § 47, Rn. 30; Kment, NVwZ 2003, 1047, 1054 f.; Hendler, NuR 2004, 485, 490; Loibl, UPR 2004, 419, 421 f.) anzuschließen, die die Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen in einer Flächennutzungsplanänderung als untergesetzliche Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO charakterisieren und - in Verbindung mit der entsprechenden landesrechtlichen Durchführungsvorschrift - als normenkontrollfähig ansehen.
  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 16 U (Baul) 5/06

    Entschädigungsanspruch wegen Ausweisung eines Windkraftparks in

    Die von der Beteiligten zu 1) zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.12.2005, Az. 1 C 10065/05 betrifft eine andere Fragestellung - nämlich die eines aufgrund des rheinland-pfälzischen Landesrechts bejahte Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens gem. § 47 I Nr. 2 VwGO gegen einen Flächennutzungsplan - und ist für den hier zu beurteilenden Sachverhalt ohne Bedeutung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 1 C 10052/06

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrages gegen die Darstellung einer

    Der Senat hat bereits in dem der Antragsgegnerin bekannten Urteil vom 8. Dezember 2005 (Az.: 1 C 10065/05.OVG, veröffentlicht in ESOVG) die Auffassung vertreten, dass die Darstellung einer Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan, mit der der Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle des Verbandsgemeindegebiets bezweckt ist, den Charakter einer Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO habe und deshalb ein Normenkontrollantrag hiergegen statthaft sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05

    Zur Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrages gegen einen Flächennutzungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2012 - 1 LA 70/11

    Außenbereichslage einer im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene

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